Statuten

1. Name und Sitz

Unter dem Namen „Verein Kinderrechte Ostschweiz“ besteht ein Verein gemäss
Artikel 60 ff. des Zivilgesetzbuches. Der Sitz des Vereins befindet sich in St. Gallen.

2. Zweck

Der Verein setzt sich für die Anerkennung und Wahrnehmung der  Kinderrechte gemäss UNO-Kinderrechtskonvention ein. Wir möchten Eltern, Pflegeeltern, Erziehungsverantwortliche, Schule und Behörden für das Thema sensibilisieren und engagieren uns für das Wohl sowie die Entfaltung der Kinder und Jugendlichen in der Familie, in ihrem sozialen Umfeld, in der Schule und in der Gesellschaft.

3. Aufgaben

Der Verein nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Mitwirkung an Fachtagungen und Projekten
  • Entwicklung und/oder Durchführung eigener Projekten
  • Vernetzung und Austausch mit Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung
  • Begleitung und Beratung von Eltern und anderen Erziehungsverantwortlichen
  • Kontakte/Vernetzung mit Behörden und Fachstellen
  • Begleitung von Ratsuchenden im Rahmen der Möglichkeiten

4. Mitgliedschaft

4.1. Der Verein kennt folgende Mitgliedschaften

  • Einzelmitglieder (natürliche Personen)
  • Passive oder Aktive
  • Kollektivmitglieder (juristische Personen)

4.2. Passivmitglied

Passivmitglied kann werden, wer den Jahresbeitrag bezahlt.

4.3. Aktivmitglied

Aktivmitglied des Vereins kann werden, wer den Jahresbeitrag bezahlt und sich an der regelmässigen Mitarbeit im Verein beteiligt.

4.4. GönnerInnen

GönnerInnen unterstützen den Verein durch finanzielle Zuwendung und müssen nicht Mitglieder sein.

4.5. Austritt

Der Austritt eines Mitglieds kann unter Beachtung einer dreimonatigen Frist auf das Ende eines Kalenderjahres erfolgen.

4.6. Ausschluss

Ein Mitglied kann aus wichtigen Gründen durch die Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden. Ausschlussgründe sind: Missachtung der Zielsetzung des Vereins oder Verletzung der Mitgliederpflichten.

5. Mittel und Finanzen

5.1. Als Einnahmen des Vereins gelten:

  • ordentliche Mitgliederbeiträge
  • Beiträge öffentlicher Gemeinwesen oder Verbände
  • Private Spenden
  • Gewinne aus besonderen Sammelaktionen des Vereins
  • Erträge aus dem Vereinsvermögen
  • Weitere Zuwendungen

5.2. Vereinsjahr

Das Vereinsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember.

6. Organe

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Kontrollstelle.

6.1. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung

  • ist oberstes Organ und findet ein Mal jährlich statt
  • fasst ihre Beschlüsse mit einfachem Mehr der Anwesenden. Der/die Präsident/in stimmt mit und hat bei Stimmengleichheit den Stichentscheid
  • wählt den Vorstand auf die Dauer von drei Jahren
  • wählt die Revisoren/innen
  • beschliesst über die Rechnung und das Budget
  • wird vom Vorstand mindestens drei Wochen vorher einberufen
  • setzt die Höhe der Mitgliederbeiträge fest
  • ändert oder ergänzt die Statuten
  • beschliesst über die Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
  • beschliesst die Auflösung des Vereins
  • Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung findet auf Beschluss des Vorstandes oder auf Verlangen eines Fünftels der Mitglieder statt.

6.2. Vorstand

Der Vorstand

  • besteht aus 3 bis 7 Mitgliedern und konstituiert sich selbst. Ihm steht ein Präsident oder eine Präsidentin vor
  • leitet den Verein und vertritt ihn nach aussen
  • regelt die Organisation
  • erarbeitet ein Leitbild und steckt den inhaltlichen Rahmen der Vereinstätigkeit ab
  • setzt die Vereinsziele um
  • Sitzungen finden nach Bedarf statt. Eine ausserordentliche Sitzung wird einberufen, wenn es mindestens 3 Vorstandsmitglieder verlangen.

6.3. Kontrollstelle

Zwei Revisoren/innen prüfen jährlich die Rechnungsführung und stellen der Mitgliederversammlung Antrag.

7. Auflösung des Vereins

Im Falle der Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung über die Verwendung des Vermögens. Es muss sichergestellt werden, dass das Vereinsvermögen einer steuerbefreiten Institution zufällt, die ähnliche Zwecke wie der Verein verfolgt.

8. Weitere Bestimmungen

Im übrigen gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts. Die Statuten treten mit der heutigen Genehmigung sofort in Kraft.

St. Gallen, 19. Mai 2012, Verein Kinderrechte Ostschweiz

Die Vorsitzende und die übrigen Vorstandsmitglieder

Theres Engeler, Präsidentin                              Ingrid Würgler, Kassiererin